Beschluss:
Der Gemeinderat hat sich mit der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 - Freinhausen „Gewerbegebiet an der
Hohenwarter Straße“ befasst und erhebt keine Einwendungen bzw. die Gemeinde
Karlskron ist nicht in Ihren öffentlichen Belangen betroffen