Beschluss:
Der Kirchenstiftung St. Quirinus Pobenhausen wird entsprechend ihrem Antrag vom 14.09.2023 ein Zuschuss in Höhe von 10 % der anfallenden Kosten gewährt.
Beschluss:
Der Kirchenstiftung St. Quirinus Pobenhausen wird entsprechend ihrem Antrag vom 14.09.2023 ein Zuschuss in Höhe von 10 % der anfallenden Kosten gewährt.