Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sperrung der Eicherstraße für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Länge von mehr als 10 m-Längenbegrenzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung mit dem VZ 266-10 ab der Einmündung Beginn Eicherstraße, der Staatstraße 2049 zu untersagen.
Die derzeit
vorhandene Beschilderung mit VZ 253
(Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) und die ZZ 1052-35 (Gewichtsangabe 7,5
t), ZZ 1026-36 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) und ZZ 1053-36
(Durchgangsverkehr) ist zu entfernen und in der Anordnung mit aufzunehmen.
Der Gemeinde Karlskron obliegt der Vollzug, sowie die Kosten der Maßnahme dieser Anordnung als zuständiger Straßenbaulastträger.