Beschluss: Angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Sperrung der Eicherstraße für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Länge von mehr als 10 m-Längenbegrenzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung mit dem VZ 266-10 ab der Einmündung Beginn Eicherstraße, der Staatstraße 2049 zu untersagen.

 

Die derzeit vorhandene Beschilderung mit VZ 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) und die ZZ 1052-35 (Gewichtsangabe 7,5 t), ZZ 1026-36 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) und ZZ 1053-36 (Durchgangsverkehr) ist zu entfernen und in der Anordnung mit aufzunehmen.

 

Der Gemeinde Karlskron obliegt der Vollzug, sowie die Kosten der Maßnahme dieser Anordnung als zuständiger Straßenbaulastträger.